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   BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64   

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https://dejure.org/1965,5776
BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64 (https://dejure.org/1965,5776)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1965 - 2 StR 614/64 (https://dejure.org/1965,5776)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1965 - 2 StR 614/64 (https://dejure.org/1965,5776)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller Betätigung - Unzucht mit einem Kind

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
    Wie der erkennende Senat bereits in BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51] entschieden hat, treibt Unzucht aber nur, wer unzüchtige Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer vornimmt.
  • BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
    In seiner Rechtsprechung ist anerkannt, daß Unzucht treibt, wer in Gegenwart eines anderen Mannes sich selbst befriedigt (BGHSt 4, 323).
  • BGH, 13.11.1953 - 2 StR 456/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
    Als Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof vielmehr zwar nicht die Berührung des anderen, wohl aber verlangt, daß der Täter den anderen zum unzüchtigen Tun angeregt oder aufgefordert hat oder zumindest im Einvernehmen mit diesem handelt (BGHSt 5, 88; 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56).
  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
    Auszug aus BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
    Als Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof vielmehr zwar nicht die Berührung des anderen, wohl aber verlangt, daß der Täter den anderen zum unzüchtigen Tun angeregt oder aufgefordert hat oder zumindest im Einvernehmen mit diesem handelt (BGHSt 5, 88; 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56).
  • BGH, 15.11.1956 - 4 StR 364/56
    Auszug aus BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
    Als Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof vielmehr zwar nicht die Berührung des anderen, wohl aber verlangt, daß der Täter den anderen zum unzüchtigen Tun angeregt oder aufgefordert hat oder zumindest im Einvernehmen mit diesem handelt (BGHSt 5, 88; 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56).
  • RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
    Bei einem derartigen Verhalten bedurfte es aber einer eingehenden Prüfung, ob der Junge in den späteren Fällen nicht bereits zur Unzucht bereit war, so daß nur noch der Tatbestand des § 175 StGB gegeben ist (RGSt 71, 111).
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